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Von Siegfried Sieg
Der Deutsche Bundestag hat Ende letzten Jahres das Gesetz über die Bundesstiftung „Flucht - Vertreibung - Versöhnung“ beschlossen. Das deutsche Parlament hat mit diesem Gesetz das im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbarte Sichtbare Zeichen gesetzt, in Berlin eine Gedenk- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung, zur Erforschung und zur Aufarbeitung von Flucht und Vertreibung der Deutschen und anderer betroffener Völker in Europa zu errichten.
Dieses Gesetz wurde auch von der Landsmannschaft Westpreußen außerordentlich begrüßt, insbesondere auch deshalb, weil das ursprünglich von der BdV-Präsidentin Erika Steinbach initiierte und von unserer Landsmannschaft mitgetragene Projekt eines Zentrums gegen Vertreibungen endlich von der Bundesregierung aufgegriffen wurde und nunmehr unter dem Dach der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ in staatlicher Regie geschaffen werden kann. Begrüßt wurde von unserer Seite zudem, dass die unmittelbar von Flucht und Vertreibung Betroffenen, die deutschen Heimatvertriebenen, in dem 13 Mitglieder umfassenden Entscheidungsgremium des Stiftungsrates „mit drei Mitgliedern durch den Bund der Vertriebenen“ – wie es im Gesetzestext lautet – vertreten sein werden. Damit war die Erwartung der Landsmannschaften und des BdV nach einer angemessenen Beteiligung der Vertriebenen in den Stiftungsgremien berücksichtigt worden.
Erika Steinbach, geboren in Westpreußen, ist in ihrer gewählten Funktion als Präsidentin des Bundes der Vertriebenen die gewählte Repräsentantin der deutschen Heimatvertriebenen. Sie wurde nun, das steht für uns Westpreußen außer Frage, mit ihren beiden Vizepräsidenten Christian Knauer und Albrecht Schlägel vom BdV-Präsidium als Vertreterin für den Stiftungsrat der Stiftung „Flucht - Vertreibung - Versöhnung“ nominiert.
Die danach aus Polen einsetzende heftige Reaktion gegen Erika Steinbach ist von persönlicher Verunglimpfung ihrer Person, von übler Polemik und von Rückfall in überwunden geglaubtes, von Vorurteilen geprägtes Denken gekennzeichnet. Die Medien berichten beinahe täglich von neuen, unqualifizierten Angriffen aus Polen gegenüber Frau Steinbach. Leider mangelt es hier und da an dem notwendigen Rückhalt seitens der deutschen Politik, den Versuchen auf Einmischung in innerdeutsche Angelegenheiten und der Verunglimpfung der Abgeordneten Erika Steinbach entgegenzutreten. Es erscheint geradezu grotesk, Erika Steinbach, wie geschehen, in Beziehung zu Holocaust-Leugnern zu bringen – dem sollte energisch widersprochen werden. Erika Steinbach setzt sich hingegen mit Nachdruck gegenüber unseren östlichen Nachbarvölkern für den Prozess der Verständigung ein und hat auch, mit Ausnahme Polens, dafür anerkennende Bestätigung gefunden. Ihr revisionistisches Denken zu unterstellen, wonach sie die Geschichte umschreiben wolle und statt der Täterschaft von Deutschen die Opferrolle der Deutschen einseitig in den Mittelpunkt stelle und überbetone, entbehrt jeder Grundlage und ist schlicht unwahr. Solche und andere Stimmen, von Polemik und Verunglimpfung gekennzeichnet, die aus politischen Kreisen Polens wie auch aus polnischen Medien stammen, stehen gewiss nicht im Einklang mit dem Geist des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages „auf gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ von 1991. Deshalb sollte auf derartige Formen einer Auseinandersetzung fortan zugunsten eines sachlichen Dialogs verzichtet werden.
Die Position der Landsmannschaft Westpreußen ist eindeutig und klar: Erika Steinbach genießt unser Vertrauen und gehört als die führende, gewählte Repräsentantin der deutschen Heimatvertriebenen in den Stiftungsrat der neuen Stiftung „Flucht - Vertreibung - Versöhnung“ in Berlin. Ein Rücktritt Erika Steinbachs von der Nominierung für den Stiftungsrat, wie von bestimmten Kreisen gefordert, wäre nicht im Interesse der deutschen Heimatvertriebenen, wäre ein unangebrachtes Nachgeben gegenüber ungerechtfertigten politischen Pressionen.
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